Gottesgericht

Göttliches Strafgericht, das wegen der Übeltaten und Vergehen über die Menschheit kommen kann. Jede schlechte Tat wird von der Gottheit geahndet, entweder noch sichtbar im zeitlichen Leben oder dann im Jenseits beim Jüngsten Gericht.
Das G. beruht auf der Vorstellung, dass die übersinnlichen Mächte unbestechliche Richter sind und die Wahrheit in jedem Fall ans Licht bringen.

Lit.: Bächtold-Stäubli, Hanns (Hrsg.): Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, Bd 3. Berlin: de Gruyter, 2006.
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