Auch Geldmännchen oder Heckenmännchen, kleines Männchen oder ein Kobold, das seinem Besitzer Geld bringt. Nicht immer hat es die Gestalt eines kleinen Männchens. Es kann auch als Tier erscheinen, z.B. als Kröte oder Frosch, oder als ein Vogel, wie Eule oder Adler, gelegentlich als Wurm oder Käfer.
Die erste namentliche Erwähnung des G. findet sich 1657 in den Gerichtsakten gegen einen gewissen Caspar Michel Fuchs aus Sulzfeld im Grabfeld bei Meiningen, der beschuldigt wurde, ein G. zu besitzen.
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