Auch gerichtliche Parapsychologie, befasst sich mit Gutachten, wenn einem Angeklagten Betrug in Verbindung mit unbefugtem Heilen, angeblichem Hellsehen, medialer Lebensberatung u.Ä. vorgeworfen wird. Dabei arbeitet die f. P. mit der forensischen Psychologie und Psychiatrie zusammen.
Ein weiterer Aufgabenbereich der f. P. ist die Erforschung möglicher paranormaler Aspekte delinquenten Verhaltens. Auch die Untersuchung sog. „Kriminalmedien“ (Sensitive, die paranormal erworbene Informationen zum Tathergang oder zur Täterpersönlichkeit anführen) sind hier zu nennen.
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