Lat. devotio, Weihe, Andacht; Andachtsgegenstände der Frömmigkeit, die durch die Weihe des Priesters zu Sakramentalien werden, zu Gegenständen, die in Analogie zu den Sakramenten als Weiheträger zu Heilsträgern werden. Das deutsche Benediktionale von 1978 enthält Formulare für die Segnung von Kreuzen, Christus-, Marien- und sonstigen Heiligenbildern, Medaillen und Statuen, Christophorus-Plaketten, Rosenkränzen, religiösen Abzeichen, Fahnen und sonstigen religiösen Zeichen. Gesegnete D. (res sacrae) müssen nach dem Kirchrecht (1171 CIC) ehrfürchtig gebraucht und vor Profanierung geschützt werden, ansonsten verlieren sie ihren Charakter als geweihte Gegenstände (1269 CIC).
Im Volkglauben werden D. nicht selten wie magische Heils- und Schutzmittel betrachtet, während sie liturgisch nur Heilszeichen sind. Die Heilskraft liegt nicht im Material oder in der Form, sondern in der speziellen Inhaltsform der Segnung, die immer in der Anrufung des göttlichen Segens besteht.
Von Sensitiven und Heiligen wird berichtet, dass sie von einem Priester gesegnete D. von rein profanen Gegenständen unterscheiden konnten. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Art Imprägnation.
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