(*1557 in Lemgo; † 1624 in Rostock), Jurist, Professor in Rostock, Kanzler des Herzogs von Mecklenburg-Güstrow.
1595 erhielt C. eine Professur an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, in deren Rahmen er auch an der Beurteilung von Hexenprozessen beteiligt war. Aus den erhaltenen Rostocker Spruchakten geht hervor, dass C. dabei häufig für die Belange der Angeklagten eintrat und die lokalen Gerichte rügte, was auch seine gedruckten Konsilien bezeugen. Gegen die Haltung Jean > Bodins vertrat er ganz entschieden die Ansicht, dass auch bei Hexenprozessen die reguläre Strafordnung, nach der jeder Angeklagte ein Recht auf Akteneinsicht und Verteidigung habe, gelte. Zudem verwarf er Äußerungen, die sich auf den Teufel oder das angebliche Erkennen auf dem Hexensabbat bezogen, hielt aber an der Realität des Hexereidelikts fest.
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