(Engl. consanguinity; it. consanguinità), Verwandtschaft durch Abstammung in auf- und absteigender Linie. Der engste Kreis der B. umfasst in der Regel diejenigen Mitglieder, zwischen denen ein Inzestverbot besteht. Wer diese Schranke übertritt, begeht > Blutschande. C. Levi-Strauss bezeichnete das Inzesttabu als ein Grundelement menschlichen sozialen Handelns.
Nach Vorstellungen anderer Kulturkreise kann B. sogar geboten sein, etwa in hoher sozialer Position, wie dies in den Pharaonendynastien, zumal der Ptolemäer (304 v. Chr.-30 v. Chr.), der Fall war. Auch in polytheistischen Gesellschaften, wie im antiken Griechenland und bei den Germanen, waren Geschwisterehen von Göttern nichts Ungewöhnliches.
Mit Blut wird aber auch Ungleichheit begründet. So hätten „Adelige“ blaues Blut, gewöhnlich Sterbliche hingegen rotes.
B. spielt schließlich im Ehe- und Erbrecht eine besondere Rolle. Auch für die Staatszugehörigkeit kann B. von Bedeutung sein.
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