Angriff auf die Ehre eines Menschen. Je nach Intention und Kontext kann B. auch magische Aspekte aufwiesen. Die Bezeichnung „Hexe“, „Zaubersche“, „Werwolf“, „Teufel“ usw. kann als Charakterisierung des Verhaltens, aber auch des Wesens einer Person verstanden werden.
Im Umfeld von > Hexenprozessen konnten Zauberbeschimpfungen sogar zum Verhängnis werden. So zeigten Untersuchungen, dass Beleidigungsklagen, die gegen solche Injurien eingeleitet wurden, parallel zu den Hexenprozessen stiegen.
In diesem Zusammenhang sind auch die sog. „magischen Drohungen“, etwa als Anwünschung von Krankheit oder Tod, zu nennen.
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