Bezichtigung ins Angesicht, das den bäuerlichen Fehderitualen entstammt und durch Prozesse belegt ist. Das beste Beispiel dafür bietet Johan Bock, gegen den 1667 ein Verfahren wegen Hexereiverleumdung geführt wurde. Laut Anklage hatte er sich „in schmäh- vnd schändung seines nächesten ganz frevelhaffter, grausahm vnd erschrecklicher weise verstiegen“ (Walz, S. 329). Auch nach der Klage der Verleumdeten hatte er „schier alle abend solche per sohnen … offentlich auff der straßen für hexen und zauberer aus geruffen“ (Walz, S. 329).
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