Gröning, Bruno

Geb. als Bruno Grönkowski (* 30.05.1906 Oliva, Kreis Danziger Höhe; † 26.01.1959 Paris).
G. begann nach fünf Jahren Volksschule mehrere Ausbildungen, die er nicht abschloss. So war er u.a. als Bauarbeiter, Tischler und Zimmermann tätig. G. war zweimal verheiratet; aus erster Ehe gingen zwei Kinder hervor, die schon früh starben.
Das Besondere um den jungen G. setzte sich auch in späteren Jahren fort. Arbeitskollegen wunderten sich über seine Uneigennützigkeit und die speziellen Fähigkeiten. Immer wieder geschahen Heilungen. Als man G. in den Krieg einziehen wollte, kostete ihn die Aussage, dass er keinen Menschen töten werde, fast das Leben. Als Kriegsgefangener ist sein Name bis heute in Russland bekannt als ein Deutscher namens Bruno, durch den bei Kriegsgefangenen und russischen Wächtern erstaunliche Heilungen geschahen.
1949 kam G. nach Herford/Westfalen. Dort hatte ihn der Ingenieur Hülsmann wegen seines Sohnes Dieter, der aufgrund einer schweren Muskeldystrophie bettlägerig war, in sein Haus gebeten. G. kam und Dieter konnte wieder laufen. Tief bewegt von dem Erlebten machte der Vater die Heilung publik und kurze Zeit später standen bis zu 5.000 Menschen vor dem Haus und baten um Heilung. Ähnliches wiederholte sich im August 1949 in Rosenheim bei München, dort waren es bis zu 30.000 Menschen. Es traten viele Heilungen auf. Blinde wurden sehend. Lahme verließen ihre Rollstühle.
Doch jedesmal erwirkte die örtliche Medizinalbürokratie ein Heilverbot, da G. keine behördliche Erlaubnis zum Heilen habe. Dieses Heilverbot verfolgte ihn bis an sein Lebensende. In einer wissenschaftlichen Prüfung des Wirkens von G. an der Universitätsklinik Heidelberg unter der Schirmherrschaft des bekannten Neurologen Prof. von Weizsäcker konnten die Heilungen bestätigt werden. Vor den Augen der Wissenschaftler verschwanden medizinisch unheilbare Krankheiten, ohne dass dafür eine Erklärung gefunden werden konnte. Es kam jedoch zu keiner Zusammenarbeit.
Mitte der 1950er Jahre erfolgte dann die Gründung von Gemeinschaften, in denen an verschiedenen Orten Heilungssuchende zusammenkamen und G. als Vortragenden einluden. Dennoch fand er keine Ruhe. Er geriet vor allem mit dem Heilpraktikergesetz in Konflikt, da ihm die entsprechende Zulassung fehlte. Mit allen Mitteln wollte man ihn ausschalten, zettelte Prozesse wegen unerlaubten Heilens an, tat alles, um sein Wirken zu verhindern. Ein Urteil wurde nie gesprochen. So verlegte sich G. auf „Vortragsreisen“ durch bayerische und süddeutsche Orte und berief sich auf die in Art. 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit: Seine Vorträge seien keine „Behandlung“ im Sinne des Heilpraktikergesetzes. 1955 wurde er jedoch erneut wegen Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz angeklagt; außerdem wurde ihm die fahrlässige Tötung eines 17-jährigen lungenkranken Mädchens im Jahre 1949 zur Last gelegt.
Die erste Instanz verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2.000 DM Geldstrafe, sprach ihn aber vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Zweitinstanzlich erfolgte eine weitere Verurteilung. Über die von G. eingelegte Revision wurde ein Urteil nicht mehr verkündet, da er am Tag der Verkündung 1959 in Paris morgens an Magenkrebs verstorben war.
Nach der Einäscherung wurde seine Urne auf einem Friedhof im hessischen Dillenburg beigesetzt.

Lit.: Gröning, Bruno/Kamp, Matthias: Bruno Gröning: Revolution in der Medizin. Rehabilitation eines Verkannten; eine ärztliche Dokumentation der Heilung auf geistigem Wege. Wegberg: Häusler, 1993; Kamp, Matthias: Heilung auf geistigem Wege durch die Lehre Bruno Grönings medizinisch beweisbar. Erfahrungen eines Arztes. Grenzgebiete der Wissenschaft 46 (1997) 3, 211-233.
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