Grenzen

Zu ihrer Kennzeichnung dienen Steine, deren Krafthaltigkeit durch Kultriten wie Blutbesprengung (z.B. an römischen Terminalia) noch gesteigert wurde, bis man dazu überging, sich G.schutz von Geistern oder Göttern zu versprechen, die wie Zeus Horios oder Jupiter Terminus über die Heiligkeit der G. wachten und mit deren Symbolen man Grenzsteine wie z.B. die babylonischen „Kudurru“ schmückte. Grenzübergänge erforderten daher kultische Zeremonien und eine mutwillige Grenzverrückung wurde als religiöses Vergehen angesehen.
Die rechtlich-religiöse Heiligkeit der G. erschließt sich besonders aus den Sakralrechten Ägyptens, Babyloniens und der Germanen.

Lit.: Bertholet, Alfred: Wörterbuch der Religionen. Stuttgart: Kröner, 1985.
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