(Lat. filius, Sohn; filia, Tochter, „Abstammung“), steht für: Abstammung einer Person von einer anderen; Abstammungsregel, Deszendenzsystem, gesellschaftliche Regeln zur Abstammung und Erbfolge; Abstammungsnachweis, rechtsgültiger Beleg der ehelichen Abstammung von den leiblichen Eltern; Filiation (Zisterzienser), Organisationsstruktur von Klöstern.
In esoterischen Gesellschaften: der Nachweis ihrer Abstammung und damit ihrer Berechtigung, sich auf ältere Lehren zu beziehen. Ein Templer-Orden müsste z.B. in der Lage sein, seine Abstammung vom Orden Jakob de Molays lückenlos nachzuweisen. Freimaurer-Verbände, die ihre Abstammung von der 1717 gegründeten englischen Großloge nicht nachweisen können, gelten in der FM als irregulär.
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