Der mittelalterliche Hexenwahn fand in der Nadelprobe eine finstere Orakelpraxis, die sogar als Gottesurteil bei Gericht zugelassen war. Dabei stach man mit langen Nadeln gnadenlos in sämtliche Leberflecke und Muttermale der Angeklagten. Sog. Sachverständige waren der Ansicht, Hexen seien dagegen unempfindlich. Bei ihnen fließe auch kein Blut.
Ein ungünstiges Omen sei es ferner, wenn in der Öse einer gefundenen Nadel noch ein schwarzer Faden hänge. Gefädelte wie ungefädelte Nadeln hebe man besser nicht auf, schon gar nicht, wenn die Spitze auf einen gerichtet ist. Bricht beim Nähen die Nadel, drohe ein Unglück usw.
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